DTB-Turn-Talentschule

Turntalente zu finden und zu entwickeln, darf keine Sache des Zufalls sein, sondern muss auf gezielter Vorgehensweise beruhen. Der Deutsche Turner-Bund und seine Landesturnverbände haben vor diesem Hintergrund ein System der Talentförderung entwickelt, das durch drei aufeinander aufbauende Fördereinrichtungen gekennzeichnet ist:

  • DTB-Turn-Talentschulen
  • DTB-Turn-Zentren
  • DTB-Bundesleistungszentren

Wir sind eine der 112 vom Deutschen Turner-Bund eingerichteten Turn-Talentschulen, in denen die Grundlagen für eine erfolgreiche Talentförderung im Gerätturnen gelegt werden sollen. Die Ziele dieser Grundausbildung sind:

  • die systematische und langfristige Vorbereitung turnerischer Talente auf hohe und höchste Leistungen;
  • die umfassende Ausbildung aller wesentlichen Leistungsvoraussetzungen im athletischen und technisch-koordinativen Bereich;
  • die perspektivisch angelegte Entwicklung von Wettkampfleistungen;
  • die systematische Belastungssteigerung und Belastungssicherung;
  • die Entwicklung stabiler Motivstrukturen für das Gerätturnen

Das Nachwuchstraining ist somit ein eigenständiger Bestandteil der gesamten sportlichen Ausbildung und keinesfalls eine Variante des Trainings im Hochleistungsbereich. Methoden und Belastungsgrößen sind den spezifischen Entwicklungsbedingungen des kindlichen bzw. jugendlichen Organismus angepasst, um einerseits dem jeweiligen Entwicklungsstand adäquate Reize zu setzen und um andererseits Schädigungen am Muskel-Skelett-System zu vermeiden.

Die Turn-Talentschule umfasst die Ausbildung der Turntalente in den Jahrgangsstufen 5/6 bis 10 Jahre, die nacheinander durchlaufen werden. Das Überspringen einer Jahrgangsstufe ist nicht erlaubt.

Wir sind eine der 112 vom Deutschen Turner-Bund eingerichteten Turn-Talentschulen, in denen die Grundlagen für eine erfolgreiche Talentförderung im Gerätturnen gelegt werden sollen.

DTB-Turnzentrum

Aufgrund unserer erfolgreichen Arbeit als Turn-Talentschule haben wir vom Deutschen Turner-Bund auch das Zertifikat „DTB-Turn-Zentrum“ erhalten.

Hier werden unsere Talente ab der Jahrgangsstufe 11 weiter für eine leistungssportliche Karriere aufgebaut. Das geschieht nach vorgegebenen einheitlichen Rahmentrainingsplänen des Deutschen Turner-Bundes.

Neben geschulten Trainerinnen und Trainern und einem professionellen pädagogischen Betreuungssystem muss auch eine sportbetonte Schule vorhanden sein, wie das bei uns mit dem Christian-Dietrich-Grabbe-Gymnasium gegeben ist.

Aufgrund unserer erfolgreichen Arbeit als Turn-Talentschule haben wir vom Deutschen Turner-Bund auch das Zertifikat „DTB-Turn-Zentrum“ erhalten.

Frühförderung

Unsere Eingangsgruppe der Turntalentschule vermittelt spielerisch den Einstieg in das Kunstturnen für Mädchen von 5-6 Jahren.
Bewegungsbegeisterte Mädchen sind hier genau richtig! Hier lernen die Energiebündel auf kindgerechte und spielerische Art und Weise die Wettkampfgeräte Sprungtisch, Stufenbarren, Schwebebalken und Boden kennen.Trainingszeit ist immer Mittwochs von 15.30 bis 16:45 Uhr.

In dieser frühen Phase des Lebens sind Kinder besonders empfänglich für die Entwicklung grundlegender motorischer Fähigkeiten wie Koordination, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Das Leistungsturnen bietet eine strukturierte Möglichkeit, die körperliche Entwicklung weiter zu fördern. Übungen an Geräten wie dem Schwebebalken, dem Barren oder dem Boden stärken nicht nur die Muskulatur, sondern auch die Balance und Flexibilität. Die Mädchen lernen, ihren Körper präzise zu kontrollieren und können so die Grundlage für ihre zukünftige sportliche Entwicklung legen.

Neben den physischen Aspekten ist Leistungsturnen auch eine gute Möglichkeit, die kognitiven Fähigkeiten der Kinder zu entwickeln. Die Mädchen müssen sich bestimmte Bewegungsabläufe merken, diese richtig ausführen und sich ständig weiter verbessern. Dies fördert Konzentration, Gedächtnis und Problemlösungsfähigkeiten. Außerdem lernen die Kinder, in einer Gruppe zu arbeiten, Disziplin zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen.

In unserer Eingangsgruppe ist es uns möglich, Talente frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Mädchen, die besondere Begabungen im Turnen zeigen, können hier gezielt in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

Bei Interesse können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.

Unser Förderverein

Fünf Jahre nach der Einweihung des Detmolder Turnleistungszentrums ist 1985
ein Förderverein gegründet worden, dessen Aufgabe darin besteht, die
sportliche Entwicklung turnbegabter Kinder und Jugendlicher ideell und materiell
zu unterstützen.

Dies soll lt. Satzung insbesondere dadurch geschehen,
dass der Verein

  •  individuelle Hilfen für einzelne Kinder und Jugendliche ermöglicht (z.B. Nachhilfeunterricht, Fahrtkosten, Turnkleidung u.a.m.);
  •   eine umfassende sportmedizinische Betreuung gewährleistet;
  •  bei der Anschaffung von Turngeräten für die verschiedenen Trainingsmaßnahmen behilflich ist;
  • Fortbildungsmaßnahmen für die mitwirkenden Übungsleiter, Trainer und Sportlehrer organisiert und gegebenenfalls auch deren Honorierung sicherstellt.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft
wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt.
Die Eltern der im Turnleistungszentrum betreuten Kinder und Jugendlichen sind
zur Mitgliedschaft verpflichtet.

S A T Z U N G
Förderverein
für den Modellversuch
Kunstturnen am Landesleistungsstützpunkt Detmold e.V.

§1    Name und Sitz des Vereins
1.    Der Verein führt den Namen  „Förderverein für den Modellversuch Kunstturnen am Landesleistungsstützpunkt Detmold e. V.“
2.    Er hat seinen Sitz in Detmold und ist in das Vereinsregister am Amtsgericht Detmold eingetragen.
§2    Zweck des Vereins
1.    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.    Aufgabe des Vereins ist es, die sportliche Entwicklung turnbegabter Kinder und Jugendlicher ideell und materiell zu unterstützen.

Dies soll insbesondere dadurch geschehen, dass der Verein
a.    individuelle Hilfen für einzelne Kinder und Jugendliche ermöglicht (z. B. Nachhilfeunterricht, Fahrtkosten, Turnkleidung u. a. m.);
b.    eine umfassende sportmedizinische Betreuung gewährleistet;
c.    bei der Anschaffung von Turngeräten für die verschiedenen Trainingsmaßnahmen behilflich ist;
d.    Fortbildungsmaßnahmen für die mitwirkenden Übungsleiter, Trainer und Sportlehrer organisiert und gegebenenfalls auch deren Honorierung sicherstellt.
§3    Verwendung der Mittel
1.    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2.    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.
§4    Mitgliedschaft
1.    Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.
2.    Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3.    Im Übrigen endet die Mitgliedschaft durch Tod oder Ausschluss.
4.    Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt oder seinen Interessen und Zielen zuwiderhandelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
§5    Beiträge
1.    Die Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.
2.    Freiwillige Mehrzahlungen können als Spende anerkannt werden, sofern sie über eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt oder Gemeinde) an den Verein geleistet werden.
§6    Organe des Vereins
1.    Die Organe des Vereins sind
a.    die Mitgliederversammlung
b.    der Vorstand.
§7    Mitgliederversammlung
1.    Die Mitgliederversammlung bestimmt die Grundsätze der Arbeit des Vereins und ist oberstes Entscheidungsorgan.
2.    Einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt, in der die Mitglieder
a.    den Jahresbericht des Vorstandes und der Kassenrevisoren entgegennehmen,
b.    über die Entlastung des Vorstandes beschließen,
c.    den Vorstand und die Kassenrevisoren wählen und
d.    über den Wirtschaftsplan beschließen.
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Vorstand schriftlich unter Angaben der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen ein.
3.    Die ordentliche Mitgliederversammlung soll im ersten Quartal eines Kalenderjahres einberufen werden.
4.    Der Vorstand hat außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, so oft er es im Interesse des Vereins für erforderlich hält oder wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich verlangen. In diesem Fall ist die außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen abzuhalten.
5.    Soweit diese Satzung nicht anderes bestimmt, beschließt die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
6.    Von Jeder Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die jeweiligen Abstimmungsergebnisse enthält. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer oder ihren Vertretern zu unterzeichnen. Außerdem soll eine Anwesenheitsliste beigefügt werden.

§8    Vorstand
1.    Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Arbeit des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung.
2.    Der Vorstand besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern, und zwar dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer, einem Schriftführer und dem jeweiligen Leiter des Modellversuches.
Im Innenverhältnis ist der Vorstand gemeinsam für die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins zuständig.
3.    Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den ersten Vorsitzenden, gemeinsam vertretungsberechtigt mit dem zweiten Vorsitzenden.
4.    Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gewählt.
5.    Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.

§9    Kassenrevision

1.    Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt mit der Mehrheit der Anwesenden jeweils für die Dauer eines Jahres zwei Kassenrevisoren, die nicht dem Vereinsvorstand angehören dürfen.
2.    Die Kassenrevisoren haben die Kasse und die Rechnungsbelege zu prüfen und jährlich der ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.

§10    Satzungsänderungen

1.    Satzungsänderungen können auf ordentlichen Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Der Text der beabsichtigten Satzungsänderung ist der Einladung beizufügen.
2.    Die Änderung ist beschlossen, wenn mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

§11    Auflösung des Vereins

1.    Die Auflösung des Vereins kann in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2.    §7 Ziffer 2 letzter Satz gilt entsprechend. Die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn diese in der form- und fristgerechten Einladung an die Mitglieder als Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist.
3.    Der Auflösungsbeschluss bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Vereins. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist unter Beachtung derselben Förmlichkeiten innerhalb eines Monats eine neue außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese entscheidet dann mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
4.    Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen dem Westfälischen Turnerbund e. V., Jugendburg Oberwerries, 4700 Hamm 5, zu, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.

§12    Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 21. Juni 1985 in Kraft.

Wolfgang Mellies: 1. Vorsitzender
Sabine Gruhl: 2. Vorsitzende
Andrea Friesel: Kassenwartin
Michael Gruhl: Stützpunktleiter

Unsere Sponsoren

Der Leistungssport ist ein integraler Bestandteil des Sportsystems in Nordrhein-Westfalen. Seine Faszination, die erzieherischen Wirkungen, die positiven Werte der Persönlichkeitsentwicklung sowie die Bedeutung für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit machen ihn zu einem besonderen und bevorzugten Erfahrungsraum.

Eine zielstrebige und pädagogisch verantwortbare Talentförderung bedarf dabei erheblicher finanzieller Aufwendungen, die nicht allein durch den in Deutschland selbstorganisierten Sport aufgebracht werden können. Das heißt: Wir sind angesichts der knapper werdenden finanziellen Ressourcen mehr denn je auch auf Sponsoren angewiesen, die bereit sind, unsere Arbeit effizient zu unterstützen. Dies gilt um so mehr, als wir inzwischen sportliche Leistungen anstreben, die auf Olympia ausgerichtet sind.

Deshalb bedanken wir uns bei den nachfolgend genannten Sponsoren für ihr großzügiges Engagement.

 

Gern können auch Sie unseren Verein als Sponsor oder mit einer Spende unterstützen.

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